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SEBE

SEBE

SEBE = Selbstbestimmt entscheiden.

Mit dem System SEBE werden seit Anfang 2024 Menschen mit Behinderung im Kanton Zürich in der eigenen Wohnung, in einer Wohn- oder Familiengemeinschaft unterstützt. Die Menschen mit Behinderung wählen selbst, bei welchen Anbietenden sie die benötigte Begleitung und Unterstützung beziehen.

Egal, wie viel Vermögen und Einkommen sie haben. SEBE bezahlt, wenn keine andere Versicherung die Begleitung und Betreuung voll bezahlt (zum Beispiel Krankenkasse oder Invalidenversicherung).

Das sind die Voraussetzungen für SEBE:

  • Sie sind zwischen 18 und 65 Jahre alt.
  • Sie haben eine der folgenden Renten: IV-Rente, Militär- oder Unfallversicherung oder eine Hilflosenentschädigung.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren im Kanton Zürich.

Für Geflüchtete und Menschen unter 18 Jahre kann es Ausnahmen geben. Wenn Sie vor dem Rentenalter SEBE-Leistungen beziehen, erhalten Sie diese auch nach 65 Jahren weiter. Wer über 65 Jahre alt ist, kann sich aber nicht neu anmelden.

Sie Leben in einer Institution?
Dann wird im SEBE-System die Finanzierung der Leistungen wie bisher (Unterkunft, Verpflegung, Begleitung und Betreuung) sichergestellt.

Sie Leben zu Hause?
Nachdem die Abklärungsstelle von SEBE, Ihren Bedarf ermittelt hat, erhalten Sie eine gewisse Anzahl an Vouchern (Gutscheinen). Die Voucher können in nachfolgenden Bereichen eingesetzt werden:

  • Alltag und Privatleben:
    Alltägliche Aufgaben erledigen und das Privatleben gestalten. Zum Beispiel Unterstützung beim Kochen, Einkaufen oder Rechnungen bezahlen.


Ihren Voucher für «Alltag und Privatleben» für die Dienstleistung Wohnen, können Sie bei Hilo Beratung verwenden.

  • Freizeit und Gesellschaft:
    Freizeitaktivitäten nachgehen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Zum Beispiel die Begleitung an ein Konzert oder zum Fussballverein.
  • Zukunft und Veränderung:
    Die Zukunft gestalten und Veränderungen im Leben umsetzen. Zum Beispiel einen Umzug planen oder das Zusammenleben mit dem Partner oder der Partnerin gestalten.
  • Für Personen im Assistenzbeitrag:
    Unterstützung in der Rolle als Arbeitgebende. Dazu gehört beispielsweise Unterstützung in der Personalrekrutierung, der Erstellung von Arbeitsplänen oder Lohnabrechnungen.
  • Falls Sie wegen Ihrer Behinderung Begleitung und Betreuung in der Nacht brauchen, kann ein Nachtpikett finanziert werden.

Melden Sie sich noch heute für ein erstes kostenloses Beratungsgespräch.