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Grundlagen der Hilflosenentschädigung

Hilflosenentschädigung:
was ist das?

Wer bei sogenannten alltäglichen Verrichtungen (Ankleiden, Aufstehen, Essen, Körperpflege, Gang auf die Toilette, Fortbewegung) dauernd Unterstützung benötigt, ist im Sinne der Sozialversicherungen hilflos. Die Person hat somit grundsätzlich Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung.

Die Hilflosenentschädigung dient als Beitrag zu den Pflege- und Betreuungskosten. Die Höhe des Beitrags hängt davon ab, wie stark jemand im Alltag dauerhaft auf Hilfe angewiesen ist.

Der Anspruch auf Hilflosenentschädigung besteht unabhängig von der Einkommens- und Vermögenssituation.

Durch eine Klärung möglicher Ansprüche auf Hilflosenentschädigung  erfahren Sie, ob die Unterstützung von Dritten finanziert werden kann.

Sozialversicherung

Die Hilflosenentschädigung ist ein Teil des schweizerischen Sozialversicherungssystems, wofür Beiträge bezahlt werden.

Anspruchsprüfung durch Anmeldung

Erst mit einer Anmeldung bei der Hilflosenentschädigung können Ansprüche geklärt und Leistungen gesprochen werden.

Grundsätzliche Anspruchsvoraussetzungen

Regelmässiger Hilfebedarf ist vorhanden

Hilflosigkeit besteht seit einem Jahr. Im AHV-Alter besteht Anspruch bereits nach 1/2 Jahr

Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen sind erfüllt

Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt ist in der Schweiz

Hilflosigkeit je nach Alter

Die Voraussetzungen und die Höhe der Hilflosenentschädigung ist je nach Alter unterschiedlich.

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