Grundlagen der Hilflosenentschädigung
Hilflosenentschädigung:
was ist das?
Wer bei sogenannten alltäglichen Verrichtungen (Ankleiden, Aufstehen, Essen, Körperpflege, Gang auf die Toilette, Fortbewegung) dauernd Unterstützung benötigt, ist im Sinne der Sozialversicherungen hilflos. Die Person hat somit grundsätzlich Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung.
Die Hilflosenentschädigung dient als Beitrag zu den Pflege- und Betreuungskosten. Die Höhe des Beitrags hängt davon ab, wie stark jemand im Alltag dauerhaft auf Hilfe angewiesen ist.
Der Anspruch auf Hilflosenentschädigung besteht unabhängig von der Einkommens- und Vermögenssituation.
Durch eine Klärung möglicher Ansprüche auf Hilflosenentschädigung erfahren Sie, ob die Unterstützung von Dritten finanziert werden kann.
Sozialversicherung
Die Hilflosenentschädigung ist ein Teil des schweizerischen Sozialversicherungssystems, wofür Beiträge bezahlt werden.
Anspruchsprüfung durch Anmeldung
Erst mit einer Anmeldung bei der Hilflosenentschädigung können Ansprüche geklärt und Leistungen gesprochen werden.
Grundsätzliche Anspruchsvoraussetzungen
Hilflosigkeit je nach Alter
Die Voraussetzungen und die Höhe der Hilflosenentschädigung ist je nach Alter unterschiedlich.
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