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Ergänzungsleistungen

Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben grundsätzlich Personen, welche

Wichtigste Voraussetzungen

Melden Sie sich noch heute für ein erstes kostenloses Beratungsgespräch.

Wie Sie sich für Ergänzungsleistungen Anmelden können, finden Sie nachfolgend.

1. Anmeldung

Anmeldung  bei der SVA oder Wohngemeinde.

Die Anmeldung ist sehr umfangreich und benötigt viele Unterlagen.

2. Sammeln der Unterlagen

Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und holt bei Bedarf noch weitere Unterlagen bei Ihnen ein.

3. Berechnung der Ergänzungsleistungen

Die zuständige Stelle erstellt ein Budget, in welchem Ihre Einnahmen den Ausgaben gegenüber gestellt werden.

Wenn die anerkannten Ausgaben höher ausfallen als die anerkannten Einnahmen haben sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen.

4. Verfügung

Die zuständige Stelle sendet ihnen mittels einer Verfügung und der Berechnung den Entscheid zu.

Nun haben sie 30 Tage Zeit um Fehler zu melden.

5. Meldepflicht

Verändert sich etwas an ihrer Situation (Einnahmen, Ausgaben, Kinder, usw.) muss eine Meldung an die zuständige Stelle erfolgen.