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Finanzierung Wohnen zu Hause

Das schweizerische Sozialversicherungssystem basiert auf drei Säulen: staatliche Vorsorge (AHV/IV), berufliche Vorsorge (Pensionskassen) und private Vorsorge (individuelle Ersparnisse), die zusammen die soziale Sicherheit und Altersvorsorge der Bevölkerung gewährleisten.

Die erste Säule umfasst die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie die Invalidenversicherung (IV).

Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV): Die AHV stellt sicher, dass Sie im Alter eine Rente erhalten. Sie bietet auch Hinterlassenenrenten für Witwen, Witwer und Waisen an.

Invalidenversicherung (IV): Die IV unterstützt Personen, die aufgrund einer körperlichen, psychischen oder geistigen Beeinträchtigung arbeitsunfähig sind. Ziel ist die Wiedereingliederung ins Erwerbsleben. Gelingt dies nicht, erfolgt eine Rentenprüfung.

Beide Versicherungen zusammen bilden die erste Säule und sind darauf ausgerichtet, den grundlegenden Lebensbedarf im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu decken.

Die 2. und 3. Säule des Schweizer Sozialversicherungssystems ergänzen die Grundsicherung aus der 1. Säule und sollen durch berufliche oder private Vorsorge die Existenz im Alter oder bei Invalidität sichern. Diese Vorsorgemassnahmen können je nach Person unterschiedlich ausfallen, abhängig von der individuellen Berufslaufbahn und privaten Vorsorgeentscheidungen.

Ein wesentlicher Unterschied im Schweizer Sozialversicherungssystem besteht zudem in der Unterscheidung zwischen Krankheit und Unfall. Im Falle eines Unfalls deckt die Unfallversicherung die medizinischen Kosten, zahlt Taggelder sowie Invaliditäts- und Hinterlassenenrenten und unterstützt die Rehabilitation der versicherten Personen. Bei einer Krankheit greift hingegen die Krankenversicherung, ergänzt durch eine allfällige Krankentaggeldversicherung, falls vorhanden.

Bei Personen welche sich zum Zeitpunkt des Ereignisses im Militärdienst befanden, kommt die Militärversicherung zur Anwendung. Die Militärversicherung deckt medizinische Kosten, Invaliditäts- und Hinterlassenenrenten sowie Rehabilitation für versicherte Personen aufgrund im Falle von Krankheit und Unfall.

Die Soziale Sicherheit in der Schweiz bietet jedoch noch mehr Möglichkeiten, welche zur Finanzierung des Wohnens im eigenen Zuhause beitragen können.

Hilflosenentschädigung

Wer dauernd Unterstützung von Dritten benötigt, ist im Sinne der Sozialversicherungen hilflos.

Ergänzungsleistungen

Ergänzungsleistungen helfen dort, wo AHV- oder IV-Leistungen die minimalen Lebenskosten nicht decken.

SEBE

Mit dem System SEBE werden Menschen mit Behinderung im Kanton Zürich in der eigenen Wohnung unterstützt

Weitere Möglichkeiten

Prämienverbilligung, Hilfsmittel, Assistenzbeitrag, Betreuungsentschädigung usw.