Weitere Elemente zur Bemessung der Hilflosigkeit
Dauernde Pflege, besonders aufwändige Pflege und dauernde persönliche Überwachung sind weitere wichtige Elemente zur Bemessung der Hilflosigkeit. Ergänzend zu den alltäglichen Lebensverrichtungen können die Elemente das Zünglein an der Waage für eine höhere Stufe der Hilflosenentschädigung sein. Im Folgenden werden diese drei Elemente kurz vorgestellt.
Dauernde Pflege
Die Pflege bezieht sich nicht auf die alltäglichen Lebensverrichtungen, sondern beinhaltet medizinische oder pflegerische Hilfeleistungen, die infolge des physischen oder psychischen Zustandes der Person notwendig sind und ärztlich verordnet wurden. Dazu gehört beispielsweise das tägliche Verabreichen von Medikamenten, wenn die Person dafür Hilfe benötigt, oder das Anlegen einer Bandage. Die Pflege muss über längere Zeit geschehen und nicht nur vorübergehend sein.
Besonders aufwändige Pflege
Eine Pflege kann aus qualitativen oder quantitativen Gründen als aufwändig qualifiziert werden:
- Quantitativ, wenn sie einen grossen Zeitaufwand (mehr als vier Stunden pro Tag) erfordert.
- Qualitativ, wenn die pflegerischen Verrichtungen unter erschwerenden Umständen zu erfolgen haben, weil sich die Pflege zum Beispiel besonders mühsam gestaltet oder zu aussergewöhnlicher Zeit stattfinden muss.
Pflege kann auch als aufwändig gelten, wenn der tägliche Pflegeaufwand zwar nicht vier Stunden erreicht, aber qualitative Kriterien die Pflege erschweren.
Dauernde persönliche Überwachung
Unter Überwachung ist eine Hilfeleistung zu verstehen, die infolge des physischen, psychischen und/oder geistigen Gesundheitszustandes der versicherten Person notwendig ist. Das ist beispielsweise der Fall, wenn eine Person nicht allein gelassen werden kann. Hilfeleistungen, die bereits im Kontext der alltäglichen Lebensverrichtungen gegeben werden, zählen dafür nicht dazu – also etwa das Begleiten einer Person mit Sturzgefahr. Die persönliche Überwachung muss genügend intensiv sein, damit sie für die Hilflosenentschädigung relevant wird.
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